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Beschwerdeverfahren

Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.

Beschwerden über die Vertragserfüllung müssen innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben beim Unternehmer eingereicht werden.

Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingangsdatum beantwortet. Wenn eine Beschwerde voraussichtlich eine längere Bearbeitungszeit erfordert, antwortet der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

Der Verbraucher muss dem Unternehmer mindestens 4 Wochen Zeit geben, um die Beschwerde einvernehmlich zu klären. Nach Ablauf dieser Frist entsteht ein Streit, der dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt.

Ab dem 15. Februar 2016 können Verbraucher in der EU Beschwerden auch über die OS-Plattform der Europäischen Kommission einreichen. Diese OS-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr. Wenn Ihre Beschwerde noch nicht anderweitig bearbeitet wird, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.

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